WIR ÜBER UNS

Wir sind gerne für Sie da:
Montag bis Freitag: 07:00 bis 12:00 sowie 14:00 bis 17:00
Samstag nach telefonischer Vereinbarung unter 04276/4102 oder 0664/2140777

Betriebsleiter:
Herbert Wieland (Steinmetzmeister)
 
Mitarbeiter:
Karl Heinz Eder(Steinmetzmeister, tätig im technischen und praktischen Bereich)
Hermann Prislan (Facharbeiter im Verarbeitungsbereich)
Walter Blasge (Facharbeiter im Verarbeitungsbereich)
Günter Kompajn (Facharbeiter im Verarbeitungsbereich) 

Spezialisierung:
Errichtung von Grabdenkmälern, Urnengräbern, Wandgräbern und GruftanlagenInschriften, Schriftrenovierungen aller Art, Restaurierung und Renovierung von Grabmälern & Brunnen. Brunnenanlagen aus Naturstein, Böden aus Naturstein, Verkleidungen, Fassaden aus Naturstein, Fensterbänke & Küchenplatten inkl. fachmännischem Einbau als auch Steinrestaurierungsarbeiten.

Vorteile die unser Betrieb bietet:
Entsprechendes Know-how und Detailwissen (Meisterprüfung, Höhere Technische Bundeslehranstalt für Steinmetze in Hallein, entsprechende Fachlehrgänge). Fachmännische und kundenfreundliche Beratung, schnelle Lieferung (da fast alle Materialien lagernd sind) bzw. schnelles Ausführen von Aufträgen. Wertlegung auf HÖCHSTE Qualität.
Langjährige Erfahrung von all unseren Mitarbeiter (in allen angeführten Bereichen).
Großer Lagerbestand mit entsprechender, vielfältiger Auswahl.

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA (AGB's)
WIELAND Herbert Natursteinmeister GmbH

1. ALLGEMEINES
Soweit andere Bedingungen nicht ausdrücklich vereinbart werden , gelten die Verkaufs - und Lieferbedingungen als Vertragsbestandsteil für alle Aufträge. Einkaufsbedingungen unserer Käufer ( Kunden ) werden grundsätzlich nicht anerkannt.

2. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN
Alle Lieferungen werden auf Gefahr und Rechnung des Empfängers durchgeführt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart , oder der Spediteur von uns beauftragt wird. Grundsätzlich gilt für alle Lieferungen , insbesondere bei Rohblöcken und Rohplatten , verladen als übernommen. Bruchversicherung muß ausdrücklich verlangt werden und geht immer zu Lasten des Empfängers. Die Lieferfristen werden nach bestem Wissen , jedoch ohne Gewähr angegeben. Lieferfristen beginnen mit Klarstellung , bzw. mit Erhalt aller notwendigen Ausführungsunterlagen , die ohne weiters zur Herstellung geeignet sein müssen. Für Fertigarbeiten müssen die genauen Maßlisten mit Plänen und Skizzen vorgelegt werden. Eine Verlängerung der Lieferfristen ist möglich bei Streiks , Aufruhr , Wetterkatastrophen , Behinderungen auf dem Transportwege , Frost , Unfällen in der Werkstätte ,Ausfall von Maschinen und Geräten , sowie Havarie. Überschreiten der Lieferfristen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag. Außerdem sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen. Zur Verfügung gestellte Paletten, Kisten, Böcke usw. sind frachtfrei zurckzugeben , soweit dies von uns verlangt wird. Im Schadensfall ist Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Zur Geltendmachung der Schadensansprüche an den Spediteur sind wir nicht verpflichtet.

3. BEANSTANDUNGEN
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden , wenn sie sofort nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Irgendwelche Ersatzforderungen für entgangenen Gewinn, ausgefallene Löhne, usw. können nicht anerkannt werden. Bereits verlegtes oder verarbeitetes Material kann nicht mehr reklamiert werden.

4. MATERIALIEN - MUSTER
Muster geben immer nur einen ungefähren Anhalt , hinsichtlich Farbe und Strukturen wider. Beim Naturstein sind Struktur- und Farbabweichungen naturbedingt und können daher nicht beanstandet werden. natürliche Eigenheiten des Materiales , wie offene Lager , Verfärbung , Poren , Einsprengungen , Adern , Versteinerungen , Stiche , usw. berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei bunten Gesteinen ist sachkundige Kittung , sowie Verstärkung mit eingelegten Schienen , oder Einsetzen von Vierungen kein Grund für eine Wertminderung.

5. PREIS
Abgegebene Angebote behalten 30 Tage Gültigkeit. Mündliche Anbote müssen schriftlich bestätigt werden. Wenn nicht anders angegeben , sind die Anbote netto , d.h. ohne Steuern und behördliche Zuschläge berechnet. Die am Tag der Anbotabgabe gültigen Löhne und Kosten sind Grundlage der Kalkulation. Ändern sich diese , wird eine Preisanpassung vorbehalten. Ebenso ändern sich die Preise , wenn sich die Ausführungsunterlagen des Bestellers ändern. Alle Preise verstehen sich , falls nichts anderes vereinbart wurde , ab Lieferwerk. Frachtkosten werden nach geltenden Erfahrungssätzen unverbindlich angegeben.

6. ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Rechnungen sind , sofern nichts anderes vereinbart wird , innerhalb 8 Tagen mit 3% Skonto , oder nach 30 Tagen ohne Skonto zur Zahlung fällig. Vorauszahlung kann in besonderen Fällen vor Lieferung vereinbart werden. Bis zur völligen Bezahlung der Ware , behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter den üblichen Vorbehalten. Daraus entstehende Spesen gehen zu Lasten des Schuldners. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Fristen ab Rechnungsdatum. Verspätet eingegangene Zahlungen berechtigen uns zur Anrechnung von Zinsen.

7. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Feldkirchen , es gilt österreichisches Recht.