DIE GESCHICHTE DES GRABMALS

Die Bestattung in einer Grabstätte dokumentiert den Glauben an das Weiterleben nach dem Tode. Das Grab dient der Kommunikation des Toten mit den Lebenden. Die Lebenden sichern dem Toten durch ein dauerhaftes Zeichen der Erinnerung ein Weiterleben im Gedenken. Das Hervorheben und Kennzeichnen eines Grabes durch ein Grabmal war nicht zu allen Zeiten und in allen Regionen selbstverständlich. Grabzeichen setzten sich jedoch immer wieder durch und so sind die Dokumente von geschichtlicher, volkskundlicher und auch künstlerischer Bedeutung geworden.

Entwicklung vom 16. zum 20. Jahrhundert:
Im 16. Jahrhundert wurde die Zusammengehörigkeit von Kirche und Grab aufgegeben. Die Abschaffung der Kirchenbestattung führte dazu, dass mehr und mehr Friedhöfe aus den Orten verlagert wurden. Auch Martin Luther empfahl 1527 die Verlegung der Begräbnisplätze vor die Städte. Hinzu kam landesherrliche Empfehlungen und Ratserlasse, mit denen man versuchte, die hygienischen-medizinischen Probleme der rasch wachsenden Städte zu lösen.
Im Zeitalter der Aufklärung wandelte sich der Charakter des Begräbnisplatzes: Aus dem ehemaligen Kultort wurde eine öffentliche Einrichtung. Die Gesetzgebung des österreichischen Kaisers Joseph II löste eine neue Welle von Friedhofverlagerungen aus Gründen der Hygiene aus. Die Friedhöfe sollten zweckmäßig angelegt werden, Grabmäler waren danach nur am Rande eines Friedhofs vorgesehen.
Im 19. Jahrhundert begann außerdem die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Anlage und Pflege von Friedhöfen. Seitdem gelten Friedhöfe als unselbständige öffentliche Einrichtungen, deren Benutzungsverhältnisse nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen geregelt werden. Man unterscheidet dabei drei verschiedene Kategorien von Anlagen: den kommunalen Friedhof, den kirchlichen Monopolfriedhof für alle und den kirchlichen Friedhof für Angehörige einer Kirchengemeinde, der neben dem kommunalen Friedhof besteht.

Anlage des Grabes
Als eigentliche Grabstätte gilt der Raum, welcher der Bestattung dient. Abgeleitet aus den menschlichen Proportionen hat sich die Grabstätte im Laufe der Geschichte als länglich rechteckige Fläche herausgebildet. Auf der Grabstätte befindet sich die Grabanlage, die gewöhnlich aus mehreren Elementen besteht: dem eigentlichen Grabmal oder Stein, der Abdeckung, der Begrenzung oder Umfriedung des Grabhügels und der Bepflanzung. Die Grabstätte kann jedoch auch architektonisch anspruchsvoller gestaltet werden bis hin zur Grabkapelle oder Gruft. In dieser Form erinnert sie an das biblische Felsengrab oder die Grabhöhle.

Die Entwicklung der Grabzeichen hat zu verschiedenen Grabmaltypen geführt:

  • architektonische Monumente wie Grabkapellen, Mausoleen und Baldachinformen
  • stehende Male wie Stelen, Kreuze, Säulen, Pfeiler, Obelisken, Laternen, Fialen und auch Statuen
  • liegende Grabplatten und Grababdeckungen oder Sarkophage
  • sowie Grabmäler die an die Friedhofsmauer gerückt oder an ihr befestigt werden, außerdem Inschriften und Epitaphien

Die verwendeten Werkstoffe erlauben weitere Unterscheidungen: Gebräuchlich war der Einsatz unterschiedlicher Steinsorten in verschiedenen Bearbeitungsformen, von gegossenem oder geschmiedetem Metall, von Galvanoplastiken, Gussstein und Biskuitporzellan sowie Holz. Die Materialien älterer Gräber verweisen auf lokale Abbaustätten und Handwerkstradition (zB Steinmetzen). Seit dem 19. Jahrhundert konnten mit Hilfe der Eisenbahn Steinmaterial sowie Serienprodukte über weite Strecken transportiert werden. Das Grabmal verlor dadurch einen Teil seiner lokalen und volkskundlichen Besonderheit.

Infolge der großen Materialauswahl und er vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten wurde der Formenschatz der Grabmäler immer reicher, so dass es im frühen 20. Jahrhundert zu Klagen über den Verfall der Friedhofskultur und ihre Gedankenarmut kam. Gestaltungsvorschriften wie Musterentwürfe sollten für Besserung sorgen.

Grundformen des Grabmals:
1.) Architektonisches Grab: Für besonders aufwendige Grabstätten wurden nach den regeln der Architektur teilweise Gruft- und Grabkapellen errichtet, in denen dann Grabsteine untergebracht werden konnten.
2.) Bildstock und Marterl: Dabei handelte es sich ursprünglich um Zeichen des Totengedenkens, die an einem Unfallort aufgestellt wurden.
3.) Epitaphien: Der Begriff Epitaph bedeutete das zum Begräbnis Gehörige und wurde von der Antike bis ins Mittelalter auf die Grabinschrift bezogen.
4.) Kreuz: Dieses Zeichen steht als Sinnbild für das Leiden Christi, im weiteren Sinn aber auch für Christus selbst und seine Auferstehung. Seit dem 17. Jahrhundert wurden schmiedeeiserne Friedhofskreuze gebräuchlich. Oft können dabei Grabkreuze in den regional typischen Materialien Holz, Schmiedeeisen oder Gusseisen das Erscheinungsbild ganzer Friedhöfe bestimmen.
5.) Statue und Relief: Denkmäler dieser Kategorie entstanden in der Regel auf der Grundlage künstlerischer Entwürfe, weshalb sie auch schon Gegenstand kunstgeschichtlicher Forschung geworden sind. So findet man zB bis ins 20. Jahrhundert Nachbildungen der Christusstatue in der die christliche Botschaft wie der Glaube an die Auferstehung zum Ausdruck kommt.

Stelen: Stelen sind seit altersher die gebräuchlichste Form des Grabsteins: Sie sind aufrecht stehend, dünne Steinplatten in den unterschiedlichsten Formen. Im ursprünglichen griechischen-römischen Wortsinn sind sie auch Pfeiler oder Säulen.

Der christliche Friedhof ist zwar bis heute überwiegend ein Ort der Körperbestattung geblieben, doch musste seit dem 19. Jahrhundert auch Platz für Feuerbestattungen und Krematorien eingeplant werden. Für traditionelle Feuerbestattung wurden eigene Urnengräberfelder angelegt, was immer notwendiger wird, da die Tendenz zur Einäscherung erheblich zunimmt